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SATZUNG

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus unserer Satzung; er verdeutlicht nochmals die Zielstellung und Aufgabe der BI-Nonnweiler. Die vollständige aktuelle Satzung liegt als PDF Datei vor. Eine knappe Vorstellung der BI-Nonnweiler findet sich auch in diesem Faltblatt (BI-Nonnweiler_Info-Flyer_2008-01.pdf, 0.04 MB).

BI-Nonnweiler_Satzung_20080926.pdf
(aktuelle Fassung, verabschiedet am 26. September 2008)

Die BI-Nonnweiler ist durch das zuständige Finanzamt als "gemeinnützig" anerkannt. Somit ist die BI berechtigt steuerlich absetzbare Spendenquittungen auszustellen (sowohl für Spenden als auch für Mitgliedsbeiträge).

Seit Dezember 2007 ist die BI-Nonnweiler eine durch das Umweltbundesamt gemäß Paragraph 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigung.

"Bürgerinitiativen: Garanten für die Demokratie
Bürgerinitiativen sind die Plattform für lebendige Demokratie. In und mit ihnen suchen aktive, engagierte Menschen einen ökologisch und sozial verträglichen Weg in die Zukunft.
Bürgerinitiativen schärfen das öffentliche Bewusstsein für eine lebenswerte Umwelt. Sie nehmen Entscheidungen "von oben" nicht als selbstverständlich hin und setzen sich mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft auseinander.
Ohne Hierarchien können Sie schnell und flexibel agieren und reagieren." (www.lbu-niedersachsen.de)

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonnweiler“ (kurz: BI-Nonnweiler).
  • Sitz des Vereins ist Nonnweiler.
  • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr, als erstes Geschäftsjahr gilt das Rumpfjahr 2004.
  • Der Verein soll als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister eingetragen werden und nach der Eintragung den abgekürzten Zusatz „e.V.“ tragen.

§ 2 Zweck, Aufgaben, Unabhängigkeit

  • Der Zweck des Vereins besteht
    • in der Erhaltung guter Lebensbedingungen für den Menschen und seine Umwelt im Bereich der Gemeinde Nonnweiler, und
    • im Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor Lärm- und Schadstoffbelastungen im Bereich der Gemeinde Nonnweiler,
    • wobei dieser Bereich nicht auf die Grenzen der Gemeinde Nonnweiler beschränkt ist.
  • Die Aufgabe des Vereins besteht in der Ergreifung politisch und rechtlich zulässiger Mittel zur Erfüllung des Vereinszwecks.
  • Die Aufgabe des Vereins besteht insbesondere auch in der Unterstützung und Beratung der Gemeinde Nonnweiler und ihrer Organe im Hinblick auf den Zweck des Vereins, sofern dies seitens der Gemeinde oder einem ihrer Organe gewünscht wird.
  • Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
  • Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, Aufwandsentschädigungen sin jedoch zulässig (z.B. Fahrtkosten, Büromaterial, Telefonkosten etc.). Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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Letzte Änderung: 2018-05-24
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